- Aktueller Stand Rücknahmen vorsorglicher Kündigungen
Im Vergleich zur Vorwoche haben wir erfreulicherweise weitere deutliche Fortschritte erzielt, so dass wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits knapp 95 % der Ende März ausgesprochenen vorsorglichen Kündigungen zurücknehmen konnten. An den jetzt noch verbliebenen gut fünf Prozent arbeiten wir weiter hart. In einer Mail an unsere Gebiets- und Fahrdienstleiterinnen und –leiter haben wir die gesamte Thematik rund um dieses Thema intensiver aufgearbeitet und insbesondere Einblicke in Hintergründe und Rahmenbedingungen gegeben. Unsere Führungskräfte sind gehalten, diese Informationen an die Fahrerinnen und Fahrer ihres jeweiligen Verantwortungsbereichs weiterzugeben. Bitte haken Sie bei Ihrem FDL bzw. GL nach, wenn das bei Ihnen nicht ankommen sollte!
- Konzept zum Schutz von Fahr-/ Begleitpersonal und Fahrgästen vor einer Infektion mit dem Corona-Virus
Mit der schrittweisen Öffnung der Schulen dürfen wir uns mit dem Gedanken anfreunden, unseren Fahrbetrieb ab nächster Woche zumindest teilweise wieder aufnehmen zu können. Aktuell sind wir gerade dabei, uns intensiv darauf vorzubereiten und stehen in engem Kontakt zu einigen Einrichtungen, die natürlich auch bereits umfangreiche Anforderungen zum Infektionsschutz formuliert haben.
Wir bei Köhler-Transfer fühlen uns dem Schutz der Gesundheit aller Insassen unserer Fahrzeuge verpflichtet. Dabei sind wir uns bewusst, dass es einen voll umfassenden hundertprozentigen Schutz nicht geben kann und dass alle Konzepte in enger Abstimmung mit allen Beteiligten gemeinsam erarbeitet werden müssen, um die Belange und Schutzbedürfnisse möglichst aller Beteiligten berücksichtigen zu können.
Auf dieser Basis haben wir vor dem Hintergrund der besonderen Anforderungen bei der Beförderung von Menschen mit Beeinträchtigungen ein Sicherheitskonzept erarbeitet, das vor allem praktikabel, schnell umsetzbar und finanzierbar sein soll. Deshalb haben wir uns auf möglichst pragmatische Lösungsvorschläge fokussiert, die auf die Eigenverantwortung jedes Einzelnen setzen und so einen weitgehenden Schutz sicherstellen sollten. Es gliedert sich prinzipiell in zwei Hauptteile, nämlich einen von uns zu leistenden ist und einen, den unsere Kunden sicherstellen sollten. Dieses Konzept werden wir nun mit unseren Kunden diskutieren und die daraus resultierenden endgültigen Fassungen sowie hieraus abgeleitete Maßnahmen und Instruktionen umgehend kommunizieren.
Unabhängig von der mittlerweile beschlossenen bundesweiten Maskenpflicht ab 27. April haben wir uns entschlossen, unsere Fahrerinnen und Fahrer flächendeckend mit einfachen Mund-Nasen-Masken auszustatten, die bekanntlich dem Schutz anderer Menschen und nicht dem Eigenschutz dienen. Solche Masken sind momentan jedoch nicht so leicht erhältlich und haben relativ lange Lieferzeiten, weshalb wir hier derzeit an dezentralen Lösungen arbeiten und dabei verstärkt auch auf die Eigeninitiative unserer Belegschaft setzen. Wir denken, dass eine solche dezentrale Lösung mit kleineren Bedarfsmengen leichter und schneller zu realisieren sein dürfte.
Parallel dazu stehen wir in Kontakt mit unserer Berufsgenossenschaft und lassen dort prüfen, ob das Tragen einer solchen Maske beim Führen unserer Fahrzeuge erlaubt werden kann (Stichwort: Einschränkung des Gesichtsfelds), welche Auswirkungen es auf die Verkehrstüchtigkeit hat und welche Folgen im Falle eines Unfalls auf Fahrer und Unternehmen zukommen könnten.
Zum Thema Desinfektionsmittel sind wie gerade dabei, uns ein Bild über Sinnhaftigkeit und daraus abgeleitet Notwendigkeit, Verfügbarkeit, eventuelle Alternativen und andere Aspekte ein fundiertes Bild zu machen und werden darauf aufbauend kurzfristig eine Entscheidung treffen.
Handschuhe und Trennscheiben in den Fahrzeugen halten wir nach reiflicher Überlegung für nicht geeignet und zielführend im Sinne der Aufgabenstellung, vor allem weil unsere Fahrerinnen und Fahrer in aller Regel direkten, größtenteils auch körperlichen Kontakt zu unseren Fahrgästen haben, etwa bei der Ein- und Ausstiegshilfe oder beim An- und Abgurten. Hier sehen wir unsere Kunden und die Angehörigen unserer Fahrgäste in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass die ab nächster Woche ohnehin geltende Maskenpflicht von allen Beteiligten, also Fahrgästen (wo medizinisch zumutbar), Betreuerinnen und Betreuern sowie Angehörigen, eingehalten wird. Wenn alle miteinander dazu beitragen, die notwendigen Hygienestandards zu gewährleisten, sollte das allein schon das Infektionsrisiko deutlich minimieren.
Auch zur Frage der künftigen Fahrzeugbesetzung existieren bereits erste Vorstellungen, die es zu diskutieren gilt. Wir befürchten, dass dies eine der größten Herausforderungen werden wird, da schlichtweg die Kapazitäten (Fahrzeuge und Personal) nicht schnell genug in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen werden, um die Personendichte in den Bussen auch nur halbwegs an die Abstandsvorgaben anpassen zu können. Hier ist aus unserer Sicht organisatorische Kreativität, maximale Flexibilität aller Beteiligten. Auch wird jede Diskussion in dieser Hinsicht vor dem Hintergrund deutlich steigender Kosten und deren Deckung geführt werden müssen.
Da diese Situation für alle Beteiligten absolutes Neuland ist, halten wir einen regelmäßigen intensiven Austausch zwischen Köhler-Transfer, Einrichtungen, Kostenträgern und nicht zuletzt den Eltern bzw. privaten Betreuerinnen und Betreuern unserer Fahrgäste für essenziell. Hierbei sollten zunächst die oben bereits beschriebenen Regeln verbindlich festgelegt werden. Außerdem brauchen wir ein abgestimmtes Vorgehen bei der Meldung von Infektionen und/oder Verdachtsfällen. All das sollte dann in einem Merkblatt für alle Beteiligten festgehalten werden.
Wir werden Sie weiterhin in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen über aktuelle Neuigkeiten auf dem Laufenden halten – gucken Sie also wieder mal rein!