Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte

der Köhler Transfer GmbH & Co. KG

Wir sind uns unserer unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte bewusst. Daher verpflichten wir uns, Menschenrechte in unseren eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in unseren Lieferketten zu achten und Betroffenen von Menschenrechtsverstößen Zugang zu Abhilfe zu ermöglichen.
Dabei richten wir unser unternehmerisches Handeln an den international anerkannten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen aus.

Darüber hinaus beruhen unser Verständnis und unsere menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse auf den folgenden internationalen menschenrechtlichen Referenzinstrumenten, zu denen wir uns bekennen:

  • Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, als Teil der Internationalen Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen, wozu der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der UN-Sozialpakt gehören, in denen bürgerliche, politische und soziale Rechte definiert sind, die allen Menschen um ihrer Würde willen zustehen.
  • UN-Behindertenrechtskonvention
  • Die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) mit ihren vier Grundprinzipien zu Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, der Beseitigung von Zwangs- und Kinderarbeit sowie dem Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie sich ebenfalls zur Achtung der Menschenrechte bekennen, sich zur Einrichtung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und diese Erwartungshaltung an ihre eigenen Lieferanten weitergeben.

Relevante Menschenrechtsthemen und potenziell betroffene Personengruppen
Wir erkennen an, dass unsere Geschäftsaktivitäten und unsere Lieferketten potenziell nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte verursachen können.
Wir bekennen uns zur Achtung aller international anerkannten Menschenrechte und legen den Fokus unserer menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse insbesondere auf folgende Menschenrechtsthemen, die wir durch eine Risikoanalyse als wesentlich für unser Unternehmen identifiziert haben. In diesen Themenfeldern sehen wir die größten Risiken nachteiliger Auswirkungen auf Menschen, die direkt oder indirekt im Zusammenhang mit unseren Geschäftsaktivitäten stehen:

  • Diskriminierung in jeglicher Form (z. B. nach Geschlecht, Alter, ethnischer und sozialer Herkunft, Nationalität, Religion oder Weltanschauung, körperlicher oder geistiger Behinderung, sexueller Orientierung)
  • Gefährdung von Datenschutz und Privatsphäre
  • Gefährdung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Gefährdung von Gesundheit durch Umweltverschmutzung
  • Einschränkung von Zugang zu Bildung
  • prekäre Anstellungs- und Arbeitsbedingungen (wie z. B. im Fall von ungeregelter Leiharbeit oder dem Missbrauch von Kurzzeitverträgen)
  • Korruption und Bestechung

In unseren Bemühungen um die Achtung der Menschenrechte stehen für uns folgende Personengruppen im Fokus, da deren Menschenrechte durch Geschäftsaktivitäten entlang unserer Liefer- und Wertschöpfungskette potenziell gefährdet sind:

  • unsere eigenen Mitarbeiter
  • Mitarbeiter von Dienstleistern und direkten Lieferanten
  • unsere Fahrgäste 
     

Unser Ansatz zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten
Für uns ist die Achtung der Menschenrechte ein kontinuierlicher Prozess. Die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten wird stetig überprüft und fortwährend weiterentwickelt, in Abhängigkeit der sich ändernden Kontextbedingungen, der Art der Geschäftsaktivität sowie der Größe und Struktur des Unternehmens.
Für die Achtung der Menschenrechte haben wir daher Sorgfaltsprozesse als integrale Bestandteile in unserer Organisation und in den Beziehungen zu unseren Geschäftspartnern verankert.

Risikoanalyse
Wir erachten es als Bestandteil unserer Sorgfaltspflicht, potenziell und tatsächlich nachteilige menschenrechtliche Risiken und Auswirkungen unseres unternehmerischen Handelns auf Menschen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu kennen.
Daher ermitteln und bewerten wir mithilfe eines etablierten Managementprozesses die relevanten Menschenrechtsthemen und potenziell Betroffenen unserer Geschäftstätigkeit sowie unsere direkten und indirekten Geschäftsbeziehungen.
Dazu zählt die Analyse sowohl menschenrechtlicher Risiken als auch von Auswirkungen durch die Nutzung unserer Dienstleistungen.

Unser unternehmensweites Risiko- und Lieferantenmanagement haben wir zu diesem Zweck systematisch um Menschenrechtsthemen ergänzt. In unserem Managementprozess berücksichtigen wir auch menschenrechtliche Kritik von Dritten und gemeldete Vorfälle.
Die Analyse menschenrechtlicher Risiken und Auswirkungen wird jährlich und anlassbezogen bei wesentlichen Änderungen des Unternehmensprofils oder der Geschäftsaktivitäten aktualisiert.
Dazu beziehen wir in- und externes menschenrechtliches Expertenwissen, Geschäftspartner sowie ausgewählte Stakeholder, darunter auch Vertreter tatsächlich oder potenziell betroffener Gruppen, ein.

Die Ergebnisse der Analyse menschenrechtlicher Risiken und Auswirkungen fließen in unsere unternehmerischen Entscheidungsprozesse in Bezug auf die Lieferantenauswahl, das Geschäftspartnermanagement, die Verantwortung für unsere Dienstleistung und deren Weiterentwicklung ein.
Die Risikoanalyse bildet dabei die Grundlage für die Identifikation angemessener Maßnahmen. Die Geschäftsleitung diskutiert regelmäßig über menschenrechtliche Zielkonflikte und einschlägige Erkenntnisse aus unseren menschenrechtlichen Sorgfaltsprozessen.
Darüber hinaus nutzen wir die Ergebnisse als Grundlage zur Erstellung und, wo nötig, Anpassung interner Vorschriften, Prozesse und Schulungen, um den sich verändernden Anforderungen an unsere Sorgfaltsprozesse Rechnung zu tragen.

Um unserer Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte gerecht zu werden, setzen wir auf das Zusammenspiel unterschiedlicher Maßnahmen. Ziel ist es, die (potenziell) betroffenen Personen zu schützen und nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen auf sie zu verhüten oder zumindest zu minimieren.

Wirksamkeitskontrolle
Wir überprüfen mindestens jährlich sowie anlassbezogen, wie wirkungsvoll unsere Maßnahmen sind, um nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen zu verhüten und abzumildern.
Zudem prüfen wir, ob unsere Vorgaben eingehalten werden.
Innerhalb unseres Unternehmens führen wir darüber hinaus risikobasierte Audits durch, gehen allen Hinweisen über potenzielle Menschenrechtsverletzungen nach und überprüfen die Wirksamkeit von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen mithilfe von Verständnisfragen während der Schulung oder von Abschlusstests.

Beschwerdemechanismus
Ein angemessenes und wirksames Beschwerdemanagement ist ein wichtiger Bestandteil unserer Sorgfaltsprozesse, um möglichen nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen durch unser Unternehmen und unsere Geschäftsaktivitäten effektiv vorzubeugen und wirksam Abhilfe zu schaffen.
Wir haben ein betriebliches Beschwerdemanagementsystem eingerichtet, das innerhalb und außerhalb des Unternehmens zugänglich ist.
Wir betreiben ein Hinweisgebersystem, das internen und externen Interessengruppen sowie allen potenziell Betroffenen einen vertraulichen Kommunikationskanal bietet, um mögliche Verstöße gegen Menschenrechte und internationale Abkommen zu melden. Zugangsmöglichkeiten zum Hinweisgebersystem werden proaktiv und in angemessener Sprache an diese Gruppen kommuniziert, um Unterschieden in den Zielgruppen gerecht zu werden.

Meldungen können auch anonym erfolgen. Wir informieren die zu erreichenden Zielgruppen aktiv über die verfügbaren Beschwerdemechanismen mithilfe von Maßnahmen, die an die Zielgruppe sowie den lokalen Kontext angepasst sind und binden sie bereits in der Gestaltung der Mechanismen aktiv ein.
Alle gemeldeten Hinweise und begründeten Verdachtsmomente über mögliche Menschenrechtsverletzungen werden im Rahmen eines für alle Beteiligten transparenten, ausgewogenen und berechenbaren Prozesses bearbeitet.
Die Vertraulichkeit und Anonymität von Hinweisgebern werden eingehalten. Wir gewährleisten, soweit möglich und in unserer Einflusssphäre liegend, dass Hinweisgeber im Zusammenhang mit den von ihnen eingereichten Beschwerden vor Benachteiligung und Bestrafung geschützt werden.

Unser systematischer Umgang mit Beschwerden und den daraus gewonnenen Erkenntnissen ermöglicht es uns, unsere menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse kontinuierlich zu verbessern.

Berichterstattung
Mit unserem Bericht, den wir anlassbezogen ergänzen und auf unserer Website www.koehlertransfer.de veröffentlichen, informieren wir die Öffentlichkeit über unsere menschenrechtlichen Selbstverpflichtungen sowie Sorgfaltsprozesse und deren Wirksamkeit.
Dazu berichten wir über wesentliche von uns identifizierte menschenrechtliche Risiken und Auswirkungen durch Geschäftsaktivitäten entlang unserer Liefer- und Wertschöpfungskette und beschreiben unsere umgesetzten Präventions- und Abhilfemaßnahmen.

Verantwortlichkeiten
Für die Wahrnehmung und Einhaltung unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten haben wir klare Verantwortlichkeiten definiert. Auf oberster Führungsebene ist unsere Geschäftsführung für die Achtung der Menschenrechte in unseren Geschäftsaktivitäten verantwortlich.
Durch regelmäßige und anlassbezogene interne Berichterstattung an diese Stelle über menschenrechtsrelevante Ergebnisse unserer kontinuierlichen Risikoanalyse, Hinweise aus unseren Beschwerdemechanismen und Informationen zur Wirksamkeit unserer Abhilfe- und Präventionsmaßnahmen sowie Beschwerdeverfahren, können stets informierte Entscheidungen getroffen werden.

Für die operative Umsetzung unserer menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse sind die Filialleitungen in Bezug auf Kunden, die Leitung Personal in Bezug auf die Mitarbeiter und die Leitung Fuhrpark für die Lieferanten zuständig.